1. HANDELSBÜCHER:
- Buchführung von Hauptbüchern und Zusatzbüchern,
- Verrechnung der VAT-Steuer – die Verkaufs- und Einkaufsregister – die inländischen Transaktionen, sowie auch die innergemeinschaftliche Anschaffung und Lieferung von Waren, Import von Dienstleistungen,
- Verzeichnis von Sachanlagen, immateriellen Aktiva,
- Steuerverrechnung mit Finanzamt und Sozialversicherungsamt,
- Erstellung von Finanzbilanzen und anderen notwendigen Anlagen,
- Erstellung von Lohnliste,
- Erstellung von Namensrapporten der Versicherten (RMUA) und Steuererklärungen (PIT 4, PIT 11).